Mahnbescheid beantragen

Mahnbescheid beantragen: Fehler vermeiden und Ansprüche sichern

Das Beantragen eines Mahnbescheids kann auf den ersten Blick wie eine einfache Aufgabe erscheinen. Doch in der Praxis zeigt sich, dass viele Selbstständige und Unternehmen hier vor erheblichen Herausforderungen stehen. Fehlerhafte Anträge führen oft dazu, dass der Mahnbescheid zurückgewiesen wird, was Zeit und Geld kostet. Genau hier setzt die Rechtsanwaltskanzlei Gerth an, um Ihnen eine rechtssichere und effiziente Lösung zu bieten.

Die Herausforderung der selbstständigen Beauftragung

Das Verfahren zur Beantragung eines Mahnbescheids ist mit zahlreichen formalen Anforderungen verbunden. Kleine Fehler, wie unvollständige Angaben oder formale Ungenauigkeiten, können dazu führen, dass der Antrag zurückgewiesen wird. Dies verursacht nicht nur zusätzliche Kosten, sondern verzögert auch den gesamten Prozess der Forderungsdurchsetzung.

Typische Fehler bei der Beantragung eines Mahnbescheids:

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben: Jede fehlende oder ungenaue Information kann zur Zurückweisung des Antrags führen.

Formale Fehler: Der Mahnbescheidsantrag muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Schon kleine formale Fehler können das Verfahren erheblich behindern.

Fristversäumnisse: Es gibt bestimmte Fristen, die im Mahnverfahren eingehalten werden müssen. Versäumnisse können dazu führen, dass Ihre Forderung nicht durchgesetzt wird.

Warum die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll ist

Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihr Mahnbescheidsantrag von Anfang an korrekt und vollständig ausgefüllt wird. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und Verzögerungen. Die Rechtsanwaltskanzlei Gerth bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Beantragung eines Mahnbescheids:

Rechtssichere Antragsstellung: Wir stellen sicher, dass alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt angegeben werden, um eine Zurückweisung des Mahnbescheids zu vermeiden.

Professionelle Abwicklung: Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, von der Antragsstellung bis zur Zustellung des Mahnbescheids.

Kostenübernahme durch den Schuldner: Die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts im Mahnverfahren sind in der Regel vom Schuldner zu tragen. Dies bedeutet, dass Ihnen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Unser Service im Überblick

1. Beratung und Prüfung: Wir prüfen Ihre Forderungen und beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten und den Ablauf des Mahnverfahrens.

2. Antragsstellung: Wir füllen den Mahnbescheidsantrag korrekt und vollständig aus und reichen ihn beim zuständigen Mahngericht ein.

3. Überwachung und Nachverfolgung: Wir überwachen den Fortschritt des Verfahrens und sorgen dafür, dass alle Fristen eingehalten werden.

4. Kostenübernahme: Die Kosten für unsere Dienstleistung werden dem Schuldner in Rechnung gestellt, sodass Ihnen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen.

Kontaktieren Sie uns

Vermeiden Sie Fehler und Verzögerungen bei der Beantragung eines Mahnbescheids. Vertrauen Sie auf die Expertise der Rechtsanwaltskanzlei Gerth, um Ihre Ansprüche effizient und rechtssicher durchzusetzen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Forderungen erfolgreich einzutreiben.

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Mail: gerth@kanzlei-gerth.de

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