Inkasso für Webdesigner und Werbeagenturen

Inkasso für Werbeagenturen und Webdesigner

Kanzlei Gerth bietet für Webdesigner, Werbeagenturen und Softwareentwickler abgestimmtes Inkasso. Gerade in der Werbebranche sind Kunden, die nicht zahlen wollen, ein großes Problem. Projekte sind häufig groß und haben entsprechendes Umsatzvolumen. Bleibt die Rechnung unbezahlt, ist der Schaden oft beträchtlich.

Häufig nutzen Kunden Detail-Mängel als Vorwand, um ihre Zahlungsverweigerung zu begründen. Agentur Inhabern helfe ich bei der Bewertung der Sachlage und Durchsetzung Ihrer Forderung gegenüber dem Kunden. Die Kommunikation und einzelne Schritte können in enger Abstimmung erfolgen, sodass – wenn gewünscht – maximal kundenerhaltend vorgegangen werden kann.

Mit Beauftragung der Kanzlei Gerth dürfen Sie hoch professionelle Kommunikation mit Ihrem Schuldner erwarten. Als Rechtsanwältin bin ich (im Gegensatz zu Inkasso Unternehmen) berechtigt, alle Schritte der Beitreibung durchzuführen, sei es außergerichtlich, im Mahn- oder Klageverfahren vor Gericht oder in der Zwangsvollstreckung.

An wen richtet Sich meine Dienstleistung:

  • Selbstständige Webdesigner
  • Grafikdesigner
  • Werbeagenturen
  • Selbstständige Softwareentwickler
  • Softwarestudios
  • SEO Agenturen
  • SEA Agenturen

Wie ist der Ablauf?

Der Ablauf in der Bearbeitung unterscheidet zwischen unbestrittenen und bestrittenen Forderungen. Bei der bestrittenen Forderung hat der Kunde bereits einen Einwand gegen die Forderung vorgetragen. Unbestrittene Forderungen können unbürokratisch übergeben werden. Hierzu reicht die Übermittlung der relevanten Dokumente per Mail. Hat der Kunde die Forderung bestritten, muss zuvor eine Detail-Prüfung des Falls erfolgen. Hierzu vereinbaren wir einen Beratungstermin (per Telefon oder vor Ort).

Welche Dokumente werden benötigt?

Für eine reibungslose Bearbeitung des Inkasso-Falls benötige ich folgende Dokumente:

  • Kopie der Rechnung
  • Kopie der ersten Mahnung (optional)
  • Vertrag zwischen Ihnen und dem Schuldner (optional)
  • Informationen über Absprachen und bisherigen Verlauf (optional)

Kunde nicht gemahnt?

Ich empfehle meinen Mandanten, säumige Kunden nach Ablauf des Zahlungsziels stringent zu mahnen. Durch die unmittelbare Mahnung der offenen Rechnung ist dem Schulder bewusst, dass Sie die Rechnung und Ihren Status im Blick haben und echtes Interesse an der pünktlichen Zahlung besteht. Ist Ihr Kunde kein Verbraucher, gerät er davon unberührt 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung auch ohne Ihr Zutun in Verzug, § 286 Abs. 3 BGB.

Kanzlei Gerth
Telefon: 06432 – 9787 680
Mail: gerth@kanzlei-gerth.de

Bürozeiten
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Freitag Nachmittag ist das Büro geschlossen.

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