Vollstreckung von titulierten Forderungen

Wir verstehen, dass es oft eine Herausforderung darstellt, bereits gerichtlich festgestellte Forderungen erfolgreich einzutreiben. Viele Anwälte bieten hierbei nur begrenzte Unterstützung – bei uns jedoch können Sie sich auf eine engagierte und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche verlassen.

Warum Rechtsanwaltskanzlei Gerth?

Als spezialisierte Kanzlei für anwaltliches Inkasso liegt unser Fokus darauf, Ihre titulierten Forderungen konsequent zu vollstrecken zu lassen. Wir wissen aus langjähriger Erfahrung, dass dieser Prozess oft komplex und mühsam sein kann. Hier setzen wir an, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten:

Kompetenz und Erfahrung: Rechtsanwältin Gerth verfügt über das notwendige Fachwissen und die juristische Expertise, um die Vollstreckung Ihrer Forderungen effizient zu gestalten.

Individuelle Betreuung: Jeder Fall wird bei uns individuell behandelt. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre spezifische Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Transparente Kommunikation: Wir halten Sie über den Fortschritt des Vollstreckungsverfahrens stets auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung.

Möglichkeiten der Vollstreckung titulierter Forderungen

Bei der Durchsetzung titulierter Forderungen stehen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Zu den Möglichkeiten gehören unter anderem:

Beauftragung von Gerichtsvollziehern: Gerichtsvollzieher sind befugt, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Sie können Vermögenswerte des Schuldners pfänden oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen.

Pfändung von Konten und Vermögenswerten: Wir setzen Pfändungsbeschlüsse durch, um Geldforderungen direkt von Bankkonten des Schuldners einzuziehen oder andere pfändbare Vermögenswerte zu verwerten.

Durchsetzung von Sicherungshypotheken: In einigen Fällen können wir Sicherungshypotheken durchsetzen, um Ihre Forderungen durch die Belastung von Grundstücken oder anderen Immobilien des Schuldners abzusichern.

Arbeitsgerichtliche Pfändungen: Bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen können wir Lohnpfändungen durchsetzen, um ausstehende Beträge direkt vom Arbeitgeber des Schuldners einzuziehen.

Überwachung und Fortführung der Vollstreckung: Wir überwachen den Vollstreckungsprozess kontinuierlich und setzen die notwendigen Maßnahmen fort, bis Ihre Forderungen vollständig befriedigt sind.

Kontaktieren Sie uns

Bereit, Ihre titulierten Forderungen in die richtigen Hände zu geben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und Ihnen die Unterstützung zu bieten, die Sie verdienen.

Kanzlei Gerth
Telefon: 06432 – 9787 680
Mail: gerth@kanzlei-gerth.de

Bürozeiten
Montag bis Freitag
9:00 bis 12:00 & 14:00 bis 17:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Termine ausschließlich nach Vereinbarung.